Anwälte und Ehemalige unserer Kanzlei

Maria Theresia Marhold
Rechtsanwältin

Frau Rechtsanwältin Marhold wird ab dem 1. Mai 2019 vordringlich im breiten Feld des Medizinrechts tätig sein und unsere Kanzlei verstärken. Hierbei liegt ihr Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht der Heilberufe ausschließlich auf Arbeitgeberseite. Um dieser Spezialisierung gerecht zu werden, hat sie sich bewusst entschieden, zunächst praktische Erfahrungen als Personalerin in einem Konzernkrankenhaus zu sammeln. Durch Ihre Tätigkeit als Sprachrohr für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - immer in Kooperation mit dem Betriebsrat und der Haus- wie auch Konzernleitung - versteht Frau Rechtsanwältin Marhold die innerbetrieblichen Abläufe in Unternehmen der Heilberufe. So ist sie in die Lage versetzt, nicht nur juristisch korrekte Vertretung zu garantieren, sondern auch den menschlichen Aspekt nie aus dem Fokus zu verlieren. Den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht schloss Frau Rechtsanwältin Marhold Mitte des Jahres 2019 ab.

David Marhold
Ehemaliger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Herr Marhold studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Bereits vor dem Studium stand er vor der Entscheidung, die Humanmedizin oder die Rechtswissenschaften zu studieren. Nachdem die Entscheidung zugunsten der Rechtswissenschaften gefallen war, engagierte sich Herr Marhold bereits im Referendariat in einer Schwerpunktkanzlei zum Medizinrecht. Diese Passion ist verblieben. In den Jahren seiner Berufstätigkeit als Rechtsanwalt war der Herr Marhold umfangreich im Medizinrecht tätig und konnte so in den verschiedensten Fällen Erfahrungen sammeln. Zu seinen Schwerpunkten zählte neben dem breiten Feld des Medizinrechts das Strafrecht der Heilberufe. Hierbei stand nicht ausschließlich die Verteidigung lege artis im Vordergrund, sondern auch die individuelle Komponente des einer Straftat bezichtigten Heilberuflers. Die Fähigkeiten des Herrn Marhold bestätigte auch die Rechtsanwaltskammer Thüringen, indem Sie ihm den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" verlieh. Zudem ist Herr Marhold passionierter Jäger, und kennt deswegen die Nöte, welche aus einer vermeintlich kleinen Unachtsamkeit oder der leider oftmals verbreiteten ablehnenden Haltung gegen Jäger (und damit Legalwaffenbesitzer) erwachsen können. Herr Marhold hat seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgegeben, um fortan aus Überzeugung als Mitglied der Rechtspflege der Bundeswehr mit Recht im Dienste der Streitkräfte tätig zu sein. Die Frau Rechtsanwältin Marhold führt die Kanzlei nunmehr auch unter Beibehaltung der Schwerpunkte des Herrn Marhold fort.